§ 18 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Andere Gebühren der Gerichte in Zivilsachen
§ 18 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Andere Gebühren der Gerichte in Zivilsachen
1. Für weitere Verrichtungen, Verfügungen und Entscheide werden folgende Gebühren erhoben.
1. Entgegennahme und Aufbewahrung von Schutzschriften: Fr. 500
2. Verwahrungen von Geld, Wertpapieren und Sachen für jedes angefangene Jahr bis auf Fr. 10'000: 1 % mind. aber Fr. 50
2.1. vom Mehrbetrag bis auf Fr. 150'000: ½ %
2.2. vom Mehrbetrag über Fr. 150'000: ¼ %
2.3. werden besondere Aufbewahrungs- oder Verwaltungsmassnahmen erforderlich, so kann die Gebühr verdoppelt werden.
2.4. Die Hinterlage haftet für Gebühr und Auslagen.
2.5. Hinterlegte Geldsummen ab Fr. 10'000 sind vom dritten Monat an zu dem jeweils bei der Basler Kantonalbank gültigen Kontokorrent-Zinssatz zu verzinsen.
3. Verfügungen und Entscheide in Verfahren betreffend die Schiedsgerichtsbarkeit: Fr. 200 bis Fr. 2'000
3.1. in aussergewöhnlichen Fällen: bis Fr. 12'000
2. ...