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154.810 GGRRFJRSG CH-BS

§ 13 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Beschwerdeverfahren

Verfahren in Zivilsachen
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§ 13 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Beschwerdeverfahren

1. Im Beschwerdeverfahren in Zivilsachen gemäss Art. 319 lit. a ZPO beträgt die Grundgebühr das Ein- bis Anderthalbfache der Ansätze nach §§ 5 bis 10.

2. In den übrigen Fällen beträgt sie Fr. 200 bis Fr. 10'000. In aussergewöhnlichen Fällen kann sie bis Fr. 30'000 erhöht werden.

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