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154.810 GGRRFJRSG CH-BS

§ 12 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Berufungsverfahren

Verfahren in Zivilsachen
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§ 12 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Berufungsverfahren

1. Im Berufungsverfahren in Zivilsachen berechnet sich die Grundgebühr gemäss den Ansätzen nach §§ 5 bis 10.

2. Verringert sich der Streitwert vor zweiter Instanz, so ist die Grundgebühr auf der Grundlage des noch strittigen Betrages festzusetzen.

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