154.810
GGRRFJRSG
CH-BS
§ 12 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Berufungsverfahren
Verfahren in Zivilsachen
§ 12 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Berufungsverfahren
1. Im Berufungsverfahren in Zivilsachen berechnet sich die Grundgebühr gemäss den Ansätzen nach §§ 5 bis 10.
2. Verringert sich der Streitwert vor zweiter Instanz, so ist die Grundgebühr auf der Grundlage des noch strittigen Betrages festzusetzen.