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154.810 GGRRFJRSG CH-BS

§ 11 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Entscheide des Appellationsgerichts als erste Instanz

Verfahren in Zivilsachen
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§ 11 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Entscheide des Appellationsgerichts als erste Instanz

1. Die Grundgebühr des Appellationsgerichts als einzige kantonale Instanz in Zivilsachen gemäss Art. 5 und 8 ZPO beträgt das Ein- bis Anderthalbfache der Ansätze nach §§ 5 bis 10.

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