154.300
CH-BS
§ 9 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt - Entschädigung für die fachärztlichen Gutachten in den Verfahren des FU-Gerichts
Weitere Entschädigungen
§ 9 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt · Entschädigung für die fachärztlichen Gutachten in den Verfahren des FU-Gerichts
1. Die Entschädigung der fachärztlichen Gutachten in den Verfahren des FU-Gerichts beträgt pauschal Fr. 800.
2. Bei ausserordentlich umfangreichen oder komplexen Begutachtungen kann die Präsidentin bzw. der Präsident des FU-Gerichts im Einzelfall die Entschädigung angemessen erhöhen.