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§ 9 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt - Entschädigung für die fachärztlichen Gutachten in den Verfahren des FU-Gerichts

Weitere Entschädigungen
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§ 9 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt · Entschädigung für die fachärztlichen Gutachten in den Verfahren des FU-Gerichts

1. Die Entschädigung der fachärztlichen Gutachten in den Verfahren des FU-Gerichts beträgt pauschal Fr. 800.

2. Bei ausserordentlich umfangreichen oder komplexen Begutachtungen kann die Präsidentin bzw. der Präsident des FU-Gerichts im Einzelfall die Entschädigung angemessen erhöhen.

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