154.300
CH-BS
§ 6 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt - Entschädigung für die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter des Schiedsgerichts in Sozialversicherungssachen
Entschädigung der Richterinnen und Richter
§ 6 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt · Entschädigung für die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter des Schiedsgerichts in Sozialversicherungssachen
1. Die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter haben Anspruch auf folgende Entschädigungen
Unselbständig erwerbend
1. Sitzungsgeld pro halbtägige Sitzung: Fr. 420
2. Vergütung für Aktenstudium pro halbtägige Sitzung: Fr. 420
Selbständig erwerbend
1. Sitzungsgeld pro halbtägige Sitzung: Fr. 520
2. Vergütung für Aktenstudium pro halbtägige Sitzung: Fr. 520