Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154.300 CH-BS

§ 6 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt - Entschädigung für die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter des Schiedsgerichts in Sozialversicherungssachen

Entschädigung der Richterinnen und Richter
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt · Entschädigung für die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter des Schiedsgerichts in Sozialversicherungssachen

1. Die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter haben Anspruch auf folgende Entschädigungen

Unselbständig erwerbend

1. Sitzungsgeld pro halbtägige Sitzung: Fr. 420

2. Vergütung für Aktenstudium pro halbtägige Sitzung: Fr. 420

Selbständig erwerbend

1. Sitzungsgeld pro halbtägige Sitzung: Fr. 520

2. Vergütung für Aktenstudium pro halbtägige Sitzung: Fr. 520

← § 5 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt Entschädigungsansätze § 7 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →