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§ 3 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt - Ausserordentlicher Aufwand

Entschädigung der Richterinnen und Richter
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§ 3 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt · Ausserordentlicher Aufwand

1. Für ausserordentlich umfangreiche oder komplexe Vorbereitungen kann das vorsitzende Präsidiumsmitglied des jeweiligen Spruchkörpers eine zusätzliche Entschädigung festsetzen. Für die Bemessung ist der Aufwand massgebend, welcher in Relation zu den ordentlichen Entschädigungsansätzen zu vergüten ist.

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