154.300
CH-BS
§ 2 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt - Zirkulationsverfahren
Entschädigung der Richterinnen und Richter
§ 2 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt · Zirkulationsverfahren
1. Die Entschädigung für die Mitwirkung an Zirkulationsentscheiden beträgt zwei Drittel der Entschädigung für das Aktenstudium einer halbtägigen Sitzung.