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§ 2 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt - Zirkulationsverfahren

Entschädigung der Richterinnen und Richter
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§ 2 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt · Zirkulationsverfahren

1. Die Entschädigung für die Mitwirkung an Zirkulationsentscheiden beträgt zwei Drittel der Entschädigung für das Aktenstudium einer halbtägigen Sitzung.

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