154.300
CH-BS
§ 11 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt - Entschädigung für Weiterbildung
Weitere Entschädigungen
§ 11 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt · Entschädigung für Weiterbildung
1. Die Präsidienkonferenzen der einzelnen Gerichte können in begründeten Fällen Beiträge an die Weiterbildung der Richterinnen und Richter bewilligen.