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§ 11 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt - Entschädigung für Weiterbildung

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§ 11 Entschädigungsreglement der Gerichte Basel-Stadt · Entschädigung für Weiterbildung

1. Die Präsidienkonferenzen der einzelnen Gerichte können in begründeten Fällen Beiträge an die Weiterbildung der Richterinnen und Richter bewilligen.

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