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154.190 CH-BS

§ 5 Organisationsreglement des Jugendgerichts

Organisation
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§ 5 Organisationsreglement des Jugendgerichts

1. Das Jugendgericht verfügt über ein Sekretariat, welches mit Kanzleiaufgaben betraut ist.

2. Das Sekretariat bereitet die Verhandlungen vor, erledigt die administrativen Belange in den einzelnen Verfahren und setzt Instruktionsverfügungen um. Die konkreten Aufgaben sind im jeweiligen Stellenbeschrieb der Sekretariatsmitarbeitenden enthalten.

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