154.190
CH-BS
§ 10 Organisationsreglement des Jugendgerichts
Personal
§ 10 Organisationsreglement des Jugendgerichts
1. Für jede Stelle besteht eine Stellenbeschreibung, welche die organisatorische Zuordnung, den Auftrag sowie die Aufgaben und Verantwortungen enthält. Ebenso festgehalten sind darin die Anforderungen bezüglich Aus- und Weiterbildung sowie bezüglich spezifischer Fachkenntnisse und Erfahrungen.
2. Die Stellenbeschreibungen werden den jeweiligen Mitarbeitenden abgegeben.