154.180
CH-BS
§ 7 Organisationsreglement des Strafgerichts
Organisation
§ 7 Organisationsreglement des Strafgerichts
1. Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
a) führen an den Gerichtssitzungen das Protokoll; sie haben bei der Beratung beratende Stimme;
b) bereiten Entscheide vor, motivieren die an den Gerichtssitzungen getroffenen Urteile und schreiben Vernehmlassungen zu Handen des Appellationsgerichts als Berufungs- oder Beschwerdegericht;
c) können an der Instruktion der Verfahren beteiligt werden;
d) erteilen Rechtsauskünfte;
e) erledigen weitere, ihnen zugewiesene Aufgaben.
2. Deren konkrete Aufgaben sind in einem Stellenbeschrieb enthalten.