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154.180 CH-BS

§ 6 Organisationsreglement des Strafgerichts

Organisation
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§ 6 Organisationsreglement des Strafgerichts

1. Die Leitende Gerichtsschreiberin oder der Leitende Gerichtsschreiber

a) vertritt die 1. Gerichtsschreiberin/Verwaltungschefin oder den 1. Gerichtsschreiber/Verwaltungschef in allen ihren beziehungsweise seinen Funktionen bei Abwesenheit oder zu deren beziehungsweise dessen Entlastung;

b) führt an den Gerichtssitzungen das Protokoll; sie oder er hat bei der Beratung beratende Stimme;

c) bereitet Entscheide vor, motiviert die an den Gerichtssitzungen getroffenen Urteile und schreibt Vernehmlassungen zu Handen des Appellationsgerichts als Berufungs- oder Beschwerdegericht;

d) kann an der Instruktion der Verfahren beteiligt werden;

e) erteilt Rechtsauskünfte.

2. Ihre oder seine konkreten Aufgaben sind in einem Stellenbeschrieb enthalten.

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