154.180
CH-BS
§ 6 Organisationsreglement des Strafgerichts
Organisation
§ 6 Organisationsreglement des Strafgerichts
1. Die Leitende Gerichtsschreiberin oder der Leitende Gerichtsschreiber
a) vertritt die 1. Gerichtsschreiberin/Verwaltungschefin oder den 1. Gerichtsschreiber/Verwaltungschef in allen ihren beziehungsweise seinen Funktionen bei Abwesenheit oder zu deren beziehungsweise dessen Entlastung;
b) führt an den Gerichtssitzungen das Protokoll; sie oder er hat bei der Beratung beratende Stimme;
c) bereitet Entscheide vor, motiviert die an den Gerichtssitzungen getroffenen Urteile und schreibt Vernehmlassungen zu Handen des Appellationsgerichts als Berufungs- oder Beschwerdegericht;
d) kann an der Instruktion der Verfahren beteiligt werden;
e) erteilt Rechtsauskünfte.
2. Ihre oder seine konkreten Aufgaben sind in einem Stellenbeschrieb enthalten.