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154.180 CH-BS

§ 5 Organisationsreglement des Strafgerichts

Organisation
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§ 5 Organisationsreglement des Strafgerichts

1. Die 1. Gerichtsschreiberin/Verwaltungschefin oder der 1. Gerichtsschreiber/Verwaltungschef

a) leitet die Gerichtsverwaltung;

b) ist mit Ausnahme der Leitenden Gerichtsschreiberin oder des Leitenden Gerichtsschreibers, der Gerichtsschreiberinnen und der Gerichtsschreiber Anstellungsbehörde für die Mitarbeitenden sowie das Aushilfspersonal des Gerichts;

c) ist direkte Vorgesetzte oder direkter Vorgesetzter der Leitenden Gerichtsschreiberin oder des Leitenden Gerichtsschreibers, der Leiterinnen oder Leiter der Kanzleien und der Chefweibelin oder des Chefweibels;

d) besorgt die personellen Belange aller Mitarbeitenden;

e) bereitet die Geschäfte der Präsidienkonferenz vor und führt an den Sitzungen das Protokoll;

f) unterstützt die Vorsitzende Präsidentin oder den Vorsitzenden Präsidenten;

g) erstellt das Budget, ist für die Koordinierung der finanziellen Belange mit den anderen Gerichten besorgt und berichtet der Präsidienkonferenz;

h) informiert die Präsidienkonferenz bei Anstellung von Leiterinnen oder Leitern der Kanzleien und des Weibeldienstes und hört die Präsidienkonferenz hierzu vorgängig an.

2. Sie oder er hat beratende Stimme an der Präsidienkonferenz und an den Sitzungen des Gesamtgerichts.

3. Ihre oder seine konkreten Aufgaben sind in einem Stellenbeschrieb enthalten.

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