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154.170 CH-BS

§ 9 Organisationsreglement des Zivilgerichts

Organisation
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§ 9 Organisationsreglement des Zivilgerichts

1. Zur betrieblichen Unterstützung besteht ein Gerichtssekretariat sowie die Hauswartung.

2. Deren konkrete Aufgaben sind im jeweiligen Stellenbeschrieb enthalten.

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