154.170
CH-BS
§ 9 Organisationsreglement des Zivilgerichts
Organisation
§ 9 Organisationsreglement des Zivilgerichts
1. Zur betrieblichen Unterstützung besteht ein Gerichtssekretariat sowie die Hauswartung.
2. Deren konkrete Aufgaben sind im jeweiligen Stellenbeschrieb enthalten.