§ 5 Organisationsreglement des Zivilgerichts
§ 5 Organisationsreglement des Zivilgerichts
1. Die 1. Gerichtsschreiberin/Verwaltungschefin oder der 1. Gerichtsschreiber/Verwaltungschef
a) leitet die Gerichtsverwaltung;
b) ist mit Ausnahme der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber Anstellungsbehörde für die Mitarbeitenden sowie das Aushilfspersonal des Gerichts;
c) ist direkte vorgesetzte Person der Leiterinnen und Leiter der Kanzleien, der Chefweibelin oder des Chefweibels, des Gerichtssekretariates sowie des Hauswartdienstes;
d) ist administrative vorgesetzte Person der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber;
e) besorgt die personellen Belange aller Mitarbeitenden;
f) bereitet die Geschäfte der Präsidienkonferenz vor und führt an den Sitzungen das Protokoll;
g) unterstützt die Vorsitzende Präsidentin oder den Vorsitzenden Präsidenten;
h) erstellt das Budget und ist für die Koordinierung der finanziellen Belange mit den andern Gerichten besorgt;
i) erstellt die Rechnung mit den dazugehörigen Berichten.
2. Sie oder er hat beratende Stimme an der Präsidienkonferenz und an Sitzungen des Gesamtgerichts.