154.160
CH-BS
§ 9 Organisationsreglement des Gerichts für fürsorgerische Unterbringungen
Personal
§ 9 Organisationsreglement des Gerichts für fürsorgerische Unterbringungen
1. Für jede Stelle besteht eine Stellenbeschreibung, welche die organisatorische Zuordnung, den Auftrag sowie die Aufgaben und Verantwortungen enthält. Ebenso festgehalten sind darin die Anforderungen bezüglich Aus- und Weiterbildung sowie bezüglich spezifischer Fachkenntnisse und Erfahrungen.
2. Die Stellenbeschriebe werden den jeweiligen Mitarbeitenden abgegeben.