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154.160 CH-BS

§ 5 Organisationsreglement des Gerichts für fürsorgerische Unterbringungen

Organisation
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§ 5 Organisationsreglement des Gerichts für fürsorgerische Unterbringungen

1. Das Sekretariat

a) ist mit Kanzleiaufgaben betraut;

b) bereitet die Verhandlungen vor, erledigt die administrativen Belange in den einzelnen Verfahren und setzt Instruktionsverfügungen um;

c) erledigt weitere, im Rahmen der jeweiligen Stellenbeschriebe der Mitarbeitenden zugewiesene Aufgaben.

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