154.160
CH-BS
§ 5 Organisationsreglement des Gerichts für fürsorgerische Unterbringungen
Organisation
§ 5 Organisationsreglement des Gerichts für fürsorgerische Unterbringungen
1. Das Sekretariat
a) ist mit Kanzleiaufgaben betraut;
b) bereitet die Verhandlungen vor, erledigt die administrativen Belange in den einzelnen Verfahren und setzt Instruktionsverfügungen um;
c) erledigt weitere, im Rahmen der jeweiligen Stellenbeschriebe der Mitarbeitenden zugewiesene Aufgaben.