Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154.150 CH-BS

§ 9 Organisationsreglement des Appellationsgerichts - Entlastung von Rechtsprechungsaufgaben

Organe der Gerichtsleitung und ihre Aufgaben - Vorsitzende Präsidentin oder Vorsitzender Präsident
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§ 9 Organisationsreglement des Appellationsgerichts · Entlastung von Rechtsprechungsaufgaben

1. Die Vorsitzende Präsidentin oder der Vorsitzende Präsident wird im Umfang ihrer beziehungsweise seiner Leitungsfunktionen von den Aufgaben in der Rechtsprechung entlastet.

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