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154.150 CH-BS

§ 3 Organisationsreglement des Appellationsgerichts - Allgemeine Grundsätze

Organe der Gerichtsleitung und ihre Aufgaben
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§ 3 Organisationsreglement des Appellationsgerichts · Allgemeine Grundsätze

1. Jedes Gerichtsmitglied verfügt in allen Organen des Appellationsgerichts, denen es mit Stimmrecht angehört, über eine Stimme; das vorsitzende Mitglied des Organs bzw. bei Verhinderung dessen Stellvertretung stimmt mit und hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.

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