154.150
CH-BS
§ 3 Organisationsreglement des Appellationsgerichts - Allgemeine Grundsätze
Organe der Gerichtsleitung und ihre Aufgaben
§ 3 Organisationsreglement des Appellationsgerichts · Allgemeine Grundsätze
1. Jedes Gerichtsmitglied verfügt in allen Organen des Appellationsgerichts, denen es mit Stimmrecht angehört, über eine Stimme; das vorsitzende Mitglied des Organs bzw. bei Verhinderung dessen Stellvertretung stimmt mit und hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.