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154.150 CH-BS

§ 18 Organisationsreglement des Appellationsgerichts - Informatikstelle

Kanzlei, Rechnungswesen und Informatikstelle
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§ 18 Organisationsreglement des Appellationsgerichts · Informatikstelle

1. Die Informatikstelle ist verantwortlich für sämtliche Informatikdienstleistungen, welche für die Aufgabenerfüllung der Gerichte notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung der notwendigen Hard- und Software. Sie wirkt mit bei der Entwicklung und Umsetzung der Informatikstrategie des Appellationsgerichts und des Gerichtsrats und ist dafür besorgt, dass die finanziellen Vorgaben und anerkannten Sicherheitsstandards eingehalten werden. Ferner gewährleistet sie die technische Koordination mit den Informatikstellen des Kantons. Es können ihr weitere Aufgaben im Informatikbereich zugewiesen werden.

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