§ 16 Organisationsreglement des Appellationsgerichts - Aufgaben der Kanzlei
§ 16 Organisationsreglement des Appellationsgerichts · Aufgaben der Kanzlei
1. Die Mitarbeitenden der Kanzlei des Appellationsgerichts sind verantwortlich für sämtliche administrativen Aufgaben, die bei der Rechtsprechung anfallen, insbesondere für die Erstellung der Falldossiers und die Zuordnung von Eingaben, die technische Verarbeitung und den Versand von Verfügungen und Entscheiden, die Organisation und Durchführung der Gerichtsverhandlungen und die Aktenzirkulation. Die Kanzleileiterin oder der Kanzleileiter ist für die geordnete Verwaltung und Aufbewahrung der Unterlagen verantwortlich.
2. Die Kanzlei gewährleistet den Schalter- und Weibeldienst. Ferner ist sie zuständig für die Beschaffung von Büromaterial und alle weiteren administrativen Belange, welche für das Funktionieren des Gerichtsbetriebs massgeblich sind.
3. Die Präsidentinnen und Präsidenten, die Verwaltungschefin oder der Verwaltungschef sowie die Erste Gerichtsschreiberin oder der Erste Gerichtsschreiber können ihnen weitere Arbeiten zuweisen.