Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154.150 CH-BS

§ 15 Organisationsreglement des Appellationsgerichts - Aufgaben der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber

Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (30 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 15 Organisationsreglement des Appellationsgerichts · Aufgaben der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber

1. Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber erfüllen die ihnen durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben bei der Rechtsprechung. Ihnen obliegen insbesondere die Teilnahme an der Urteilsfindung mit beratender Stimme (einschliesslich Antragsrecht) und die Verfassung der schriftlichen Urteilsbegründungen sowie allfälliger Beschwerdevernehmlassungen an das Schweizerische Bundesgericht. Sie wirken mit bei der Ausbildung juristischer Volontärinnen und Volontäre und können zur Instruktion der Gerichtsverfahren beigezogen werden.

2. Die Präsidentinnen und Präsidenten und die Erste Gerichtsschreiberin oder der Erste Gerichtsschreiber können ihnen weitere Aufgaben zuweisen.

← § 14 Organisationsreglement des Appellationsgerichts Grundsätze § 16 Organisationsreglement des Appellationsgerichts →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →