154.150
CH-BS
§ 12 Organisationsreglement des Appellationsgerichts - Aufgaben
Organe der Gerichtsleitung und ihre Aufgaben - Vorsitzende der Abteilungen
§ 12 Organisationsreglement des Appellationsgerichts · Aufgaben
1. Den Vorsitzenden der Abteilungen obliegt die Zuteilung der einzelnen Geschäfte ihrer Abteilung nach Massgabe dieses Reglements.
2. Sie wachen über die zeitgerechte Erledigung der einzelnen Verfahren ihrer Abteilung und treffen in Absprache mit der Abteilungskonferenz gegebenenfalls erforderliche Massnahmen zu deren Gewährleistung.