§ 11 Organisationsreglement des Appellationsgerichts - Zusammensetzung und Aufgaben
§ 11 Organisationsreglement des Appellationsgerichts · Zusammensetzung und Aufgaben
1. Den Abteilungskonferenzen der öffentlich-rechtlichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Abteilung gehören die der jeweiligen Abteilung zugeteilten Präsidentinnen und Präsidenten sowie mit beratender Stimme die jeweilige Abteilungsgerichtsschreiberin oder der jeweilige Abteilungsgerichtsschreiber an.
2. Die oder der Vorsitzende der Abteilung oder die Abteilung können den Beizug von weiteren Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern, die im jeweiligen Fachbereich tätig sind, an die Sitzungen der Abteilungskonferenz beschliessen.
3. Die Abteilungskonferenzen fördern die Einheitlichkeit der Rechtsprechung bezüglich Rechtsfragen und weiterer Belange, die keiner Koordination über die jeweilige Abteilung hinaus bedürfen.
4. Sie beschliessen über Grundsätze der Fallzuteilung innerhalb der Abteilung sowie der Besetzung der Spruchkörper der Abteilung.