154.150
CH-BS
§ 10 Organisationsreglement des Appellationsgerichts - Zusammensetzung und Aufgaben
Organe der Gerichtsleitung und ihre Aufgaben - Personalausschuss
§ 10 Organisationsreglement des Appellationsgerichts · Zusammensetzung und Aufgaben
1. Dem Personalausschuss gehören die Vorsitzende Präsidentin oder der Vorsitzende Präsident sowie zwei von der Präsidienkonferenz gewählte weitere Mitglieder des Präsidiums des Appellationsgerichts an.
2. Er ist unter Vorbehalt der Kompetenz der Präsidienkonferenz und der Vorsitzenden Präsidentin oder des Vorsitzenden Präsidenten zuständig für die Begründung und die Aufhebung der Anstellungsverhältnisse mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Appellationsgerichts und erlässt in diesem Umfang personalrechtliche Massnahmen.