154.128
CH-BS
§ 8 Reglement über das Informatikmanagement an den Gerichten (Informatikreglement) - IT-Ansprechpersonen der einzelnen Gerichte
Organisation
§ 8 Informatikreglement · IT-Ansprechpersonen der einzelnen Gerichte
1. Die Gerichte bestimmen ihre für IT-Bedürfnisse zuständige Person mit entsprechenden Managementkompetenzen.
2. Diese hat insbesondere folgende Aufgaben
a) Kenntnisse der vorhandenen IKT-Anwendungen und Tools;
b) Information der Mitarbeitenden über die zur Verfügung stehenden Anwendungen und Instruktion darüber;
c) Regelmässige Treffen und Informationsaustausch mit der IT der Gerichte;
d) Ansprechperson für die IT der Gerichte;
e) Meldung der Bedürfnisse ihres Gerichts an die IT der Gerichte;
f) Mitwirkung bei der Umsetzung der IT-Vorgaben und Richtlinien.