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154.128 CH-BS

§ 8 Reglement über das Informatikmanagement an den Gerichten (Informatikreglement) - IT-Ansprechpersonen der einzelnen Gerichte

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§ 8 Informatikreglement · IT-Ansprechpersonen der einzelnen Gerichte

1. Die Gerichte bestimmen ihre für IT-Bedürfnisse zuständige Person mit entsprechenden Managementkompetenzen.

2. Diese hat insbesondere folgende Aufgaben

a) Kenntnisse der vorhandenen IKT-Anwendungen und Tools;

b) Information der Mitarbeitenden über die zur Verfügung stehenden Anwendungen und Instruktion darüber;

c) Regelmässige Treffen und Informationsaustausch mit der IT der Gerichte;

d) Ansprechperson für die IT der Gerichte;

e) Meldung der Bedürfnisse ihres Gerichts an die IT der Gerichte;

f) Mitwirkung bei der Umsetzung der IT-Vorgaben und Richtlinien.

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