§ 7 Reglement über das Informatikmanagement an den Gerichten (Informatikreglement) - IT der Gerichte
§ 7 Informatikreglement · IT der Gerichte
1. Die IT der Gerichte ist verantwortlich für sämtliche Informatikdienstleistungen, welche für die Aufgabenerfüllung der Gerichte notwendig sind.
2. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben
a) Umsetzung der Beschlüsse des Gerichtsrates und des IT-Ausschusses;
b) Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung der Informatikstrategie des Gerichtsrats;
c) Entwicklung, Beschaffung, Bereitstellung und Unterhalt von IKT-Anwendungen (Hard- und Software);
d) Selbstständige Beschaffung der notwendigen Hard- und Software - im Rahmen der erteilten Aufträge und unter Einhaltung des Beschaffungsgesetzes. Dies gilt auch für die Wahl der Lieferantinnen und Lieferanten, der Partnerinnen und Partner des Supports;
e) Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben im Bereich der Informationssicherheit;
f) Regelmässigen Kontakt zu den IT-Ansprechpersonen und den Kanzleimitarbeitenden der einzelnen Gerichte;
g) Betreibung einer Hotline für die Anwendenden;
h) Schulung der Anwendenden;
i) Technische Koordination mit den Informatikstellen des Kantons und Mitwirkung in kantonalen Gremien;
j) Einhaltung der finanziellen Vorgaben;
k) Beobachtung der Entwicklung kantonaler Weisungen und Information des IT-Ausschusses;
l) Beobachtung der Entwicklung der Technologien und Sicherheitsstandards sowie Information des IT-Ausschusses.
3. Die IT der Gerichte untersteht der Verwaltungschefin oder dem Verwaltungschef des Appellationsgerichts und ist Teil des Appellationsgerichts.