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154.128 CH-BS

§ 6 Reglement über das Informatikmanagement an den Gerichten (Informatikreglement) - Verwaltungschefin oder Verwaltungschef des Appellationsgerichts

Organisation
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§ 6 Informatikreglement · Verwaltungschefin oder Verwaltungschef des Appellationsgerichts

1. Die Verwaltungschefin oder der Verwaltungschef des Appellationsgerichts steht der IT der Gerichte vor.

2. Sie oder er hat insbesondere folgende Aufgaben

a) Verantwortung für die Planung, Erarbeitung und Einhaltung der IT-Strategie;

b) Gewährleistung der notwendigen Informatikdienstleistungen zusammen mit der IT der Gerichte;

c) Gewährleistung der Kommunikation mit den IT-Ansprechpersonen der einzelnen Gerichte;

d) Vertretung der Gerichte im zentralen kantonalen IT-Steuerungsorgan.

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