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154.128 CH-BS

§ 5 Reglement über das Informatikmanagement an den Gerichten (Informatikreglement) - IT-Ausschuss Zusammensetzung

Organisation
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§ 5 Informatikreglement · IT-Ausschuss Zusammensetzung

1. Der IT-Ausschuss setzt sich zusammen aus der Verwaltungschefin oder dem Verwaltungschef des Appellationsgerichts, der Leiterin oder dem Leiter der IT der Gerichte, sowie weiteren durch den Gerichtsrat unter angemessener Vertretung der einzelnen Gerichte bestimmten Mitgliedern, darunter mindestens je eine Vertretung des Zivilgerichts, des Strafgerichts und des Sozialversicherungsgerichts.

2. Der IT-Ausschuss wird von der Verwaltungschefin oder dem Verwaltungschef des Appellationsgerichts geleitet.

3. Der IT-Ausschuss beschliesst mit der Mehrheit seiner Mitglieder.

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