Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154.128 CH-BS

§ 4 Reglement über das Informatikmanagement an den Gerichten (Informatikreglement) - IT-Ausschuss Aufgaben

Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Informatikreglement · IT-Ausschuss Aufgaben

1. Der IT-Ausschuss unterstützt den Gerichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und fördert den Informationsaustausch unter den einzelnen Gerichten.

2. Der IT-Ausschuss ist insbesondere zuständig für

a) die Vorbereitung der Geschäfte des Gerichtsrats;

b) die Begleitung der Umsetzung der Entscheide des Gerichtsrats und der dazu notwendigen Folgeentscheidungen;

c) den Entscheid über die Einführung und Handhabung neuer und bestehender Software mit Auswirkungen auf die Nutzerinnen und Nutzer, aber ohne strategische Bedeutung;

d) den Entscheid über das Ausrüstungsniveau der Arbeitsplätze mit der notwendigen Hardware;

e) den Entscheid über Dienstleistungen der IT der Gerichte für Dritte, soweit diese keine relevanten Auswirkungen auf die Ressourcen der IT der Gerichte haben;

f) den regelmässigen Informationsaustausch mit der Verwaltungschefin oder dem Verwaltungschef des Appellationsgerichts und mit der IT der Gerichte.

3. Der IT-Ausschuss führt ein Beschlussprotokoll. Er informiert den Gerichtsrat und die IT-Ansprechpersonen der einzelnen Gerichte über seine Entscheide.

4. Die Beschlüsse des IT-Ausschusses können vom Gerichtsrat überprüft werden.

← § 3 Informatikreglement Reglement über das Informatikmanagement an den Gerichten (Informatikreglement) - Informatik der Gerichte § 5 Informatikreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →