§ 4 Reglement über das Informatikmanagement an den Gerichten (Informatikreglement) - IT-Ausschuss Aufgaben
§ 4 Informatikreglement · IT-Ausschuss Aufgaben
1. Der IT-Ausschuss unterstützt den Gerichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und fördert den Informationsaustausch unter den einzelnen Gerichten.
2. Der IT-Ausschuss ist insbesondere zuständig für
a) die Vorbereitung der Geschäfte des Gerichtsrats;
b) die Begleitung der Umsetzung der Entscheide des Gerichtsrats und der dazu notwendigen Folgeentscheidungen;
c) den Entscheid über die Einführung und Handhabung neuer und bestehender Software mit Auswirkungen auf die Nutzerinnen und Nutzer, aber ohne strategische Bedeutung;
d) den Entscheid über das Ausrüstungsniveau der Arbeitsplätze mit der notwendigen Hardware;
e) den Entscheid über Dienstleistungen der IT der Gerichte für Dritte, soweit diese keine relevanten Auswirkungen auf die Ressourcen der IT der Gerichte haben;
f) den regelmässigen Informationsaustausch mit der Verwaltungschefin oder dem Verwaltungschef des Appellationsgerichts und mit der IT der Gerichte.
3. Der IT-Ausschuss führt ein Beschlussprotokoll. Er informiert den Gerichtsrat und die IT-Ansprechpersonen der einzelnen Gerichte über seine Entscheide.
4. Die Beschlüsse des IT-Ausschusses können vom Gerichtsrat überprüft werden.