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154.128 CH-BS

§ 2 Reglement über das Informatikmanagement an den Gerichten (Informatikreglement) - Allgemeines

Organisation
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§ 2 Informatikreglement · Allgemeines

1. Die Informatik der Gerichte wird wahrgenommen durch den Gerichtsrat, den IT-Ausschuss, die Verwaltungschefin oder den Verwaltungschef des Appellationsgerichts, die IT der Gerichte sowie die IT-Ansprechpersonen der einzelnen Gerichte.

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