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154.125 CH-BS

§ 5 Reglement über das Finanz- und Rechnungswesen, das Inkasso- und das Nachzahlungsverfahren der Gerichte (Finanzreglement) - Inkasso in Strafverfahren

Abrechnung und Inkasso der gerichtlichen Verfahren
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§ 5 Finanzreglement · Inkasso in Strafverfahren

1. Der Gerichtsrat beauftragt gemäss § 44 des Gesetzes über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) vom 13. Oktober 2010 die Inkassostelle des Justiz- und Sicherheitsdepartements mit dem Inkasso von Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen sowie weiteren im Zusammenhang mit einem Strafverfahren zu erbringenden finanziellen Leistungen in gerichtlichen Strafverfahren.

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