154.125
CH-BS
§ 5 Reglement über das Finanz- und Rechnungswesen, das Inkasso- und das Nachzahlungsverfahren der Gerichte (Finanzreglement) - Inkasso in Strafverfahren
Abrechnung und Inkasso der gerichtlichen Verfahren
§ 5 Finanzreglement · Inkasso in Strafverfahren
1. Der Gerichtsrat beauftragt gemäss § 44 des Gesetzes über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) vom 13. Oktober 2010 die Inkassostelle des Justiz- und Sicherheitsdepartements mit dem Inkasso von Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen sowie weiteren im Zusammenhang mit einem Strafverfahren zu erbringenden finanziellen Leistungen in gerichtlichen Strafverfahren.