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154.125 CH-BS

§ 3 Reglement über das Finanz- und Rechnungswesen, das Inkasso- und das Nachzahlungsverfahren der Gerichte (Finanzreglement) - Abrechnung der Verfahren

Abrechnung und Inkasso der gerichtlichen Verfahren
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§ 3 Finanzreglement · Abrechnung der Verfahren

1. Die Kanzleien der einzelnen Gerichte sind zuständig für die Abrechnung der Kostenforderungen (Gebühren, Kosten, Bussen, Verpflichtungen und Honorare) in den einzelnen Verfahren.

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