154.125
CH-BS
§ 3 Reglement über das Finanz- und Rechnungswesen, das Inkasso- und das Nachzahlungsverfahren der Gerichte (Finanzreglement) - Abrechnung der Verfahren
Abrechnung und Inkasso der gerichtlichen Verfahren
§ 3 Finanzreglement · Abrechnung der Verfahren
1. Die Kanzleien der einzelnen Gerichte sind zuständig für die Abrechnung der Kostenforderungen (Gebühren, Kosten, Bussen, Verpflichtungen und Honorare) in den einzelnen Verfahren.