Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154.125 CH-BS

§ 16 Reglement über das Finanz- und Rechnungswesen, das Inkasso- und das Nachzahlungsverfahren der Gerichte (Finanzreglement) - Zahlungsauslösungen

Ausgabenbewilligung, Verpflichtung und Verfügung zulasten der Gerichte
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§ 16 Finanzreglement · Zahlungsauslösungen

1. Die Auslösung von Zahlungen zulasten eines Gerichts bedarf eines doppelten Visums. Die einzelnen Gerichte regeln die entsprechenden Berechtigungen.

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