154.125
CH-BS
§ 16 Reglement über das Finanz- und Rechnungswesen, das Inkasso- und das Nachzahlungsverfahren der Gerichte (Finanzreglement) - Zahlungsauslösungen
Ausgabenbewilligung, Verpflichtung und Verfügung zulasten der Gerichte
§ 16 Finanzreglement · Zahlungsauslösungen
1. Die Auslösung von Zahlungen zulasten eines Gerichts bedarf eines doppelten Visums. Die einzelnen Gerichte regeln die entsprechenden Berechtigungen.