Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154.125 CH-BS

§ 14 Reglement über das Finanz- und Rechnungswesen, das Inkasso- und das Nachzahlungsverfahren der Gerichte (Finanzreglement)

Internes Kontrollsystem
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§ 14 Finanzreglement

1. Die Gerichte sorgen in ihrem Verantwortungsbereich für ein dokumentiertes internes Kontrollsystem.

2. Der Gerichtsrat legt die Grundsätze für ein zweckmässiges internes Kontrollsystem fest.

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