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154.125 CH-BS

§ 13 Reglement über das Finanz- und Rechnungswesen, das Inkasso- und das Nachzahlungsverfahren der Gerichte (Finanzreglement) - Budgetnachträge und Nachtragskredite

Budgetprozess
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§ 13 Finanzreglement · Budgetnachträge und Nachtragskredite

1. Die Gerichte beantragen dem Gerichtsrat allfällige Budgetnachträge und/oder Nachtragskredite.

2. Der Gerichtsrat leitet die von ihm beschlossenen Budgetnachträge und/oder Nachtragskredite an den Grossen Rat weiter.

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