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154.125 CH-BS

§ 11 Reglement über das Finanz- und Rechnungswesen, das Inkasso- und das Nachzahlungsverfahren der Gerichte (Finanzreglement) - Budgeteingabe

Budgetprozess
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§ 11 Finanzreglement · Budgeteingabe

1. Die Gerichte reichen ihr Budget entsprechend den Vorgaben des Gerichtsrats der Verwaltungschefin oder dem Verwaltungschef des Appellationsgerichts ein.

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