154.125
CH-BS
§ 11 Reglement über das Finanz- und Rechnungswesen, das Inkasso- und das Nachzahlungsverfahren der Gerichte (Finanzreglement) - Budgeteingabe
Budgetprozess
§ 11 Finanzreglement · Budgeteingabe
1. Die Gerichte reichen ihr Budget entsprechend den Vorgaben des Gerichtsrats der Verwaltungschefin oder dem Verwaltungschef des Appellationsgerichts ein.