Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154.120 CH-BS

§ 5 Reglement über das Dolmetscherwesen an den Gerichten - Einsicht in das Verzeichnis

Verzeichnis der Gerichtsdolmetschenden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Reglement über das Dolmetscherwesen an den Gerichten · Einsicht in das Verzeichnis

1. Folgende Stellen haben das Recht zur Einsichtnahme in das Verzeichnis der Gerichtsdolmetschenden

a) * Auftraggebende Stellen der Gerichte, Rekurskommissionen und Schlichtungsstellen des Kantons Basel-Stadt in die Daten gemäss § 3 Abs. 1 lit. a - e,

b) der dezentrale und zentrale Personaldienst[2] in das gesamte Verzeichnis,

c) die eingetragene Person in Bezug auf ihren Eintrag.

← § 4 Reglement über das Dolmetscherwesen an den Gerichten Geltungsbereich § 6 Reglement über das Dolmetscherwesen an den Gerichten →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →