154.120
CH-BS
§ 5 Reglement über das Dolmetscherwesen an den Gerichten - Einsicht in das Verzeichnis
Verzeichnis der Gerichtsdolmetschenden
§ 5 Reglement über das Dolmetscherwesen an den Gerichten · Einsicht in das Verzeichnis
1. Folgende Stellen haben das Recht zur Einsichtnahme in das Verzeichnis der Gerichtsdolmetschenden
a) * Auftraggebende Stellen der Gerichte, Rekurskommissionen und Schlichtungsstellen des Kantons Basel-Stadt in die Daten gemäss § 3 Abs. 1 lit. a - e,
b) der dezentrale und zentrale Personaldienst[2] in das gesamte Verzeichnis,
c) die eingetragene Person in Bezug auf ihren Eintrag.