154.120
CH-BS
§ 3 Reglement über das Dolmetscherwesen an den Gerichten - Inhalt
Verzeichnis der Gerichtsdolmetschenden
§ 3 Reglement über das Dolmetscherwesen an den Gerichten · Inhalt
1. Das Verzeichnis der Gerichtsdolmetschenden enthält folgende Datenarten zur Person
a) Personalien,
b) Sprachkenntnisse,
c) Angaben zu Erreichbarkeit und Verfügbarkeit,
d) besondere Hinweise zu den Einsatzmöglichkeiten,
e) Zustimmung der betroffenen Person bezüglich der Bekanntgabe ihrer Kontaktdaten bei Anfragen von Anwältinnen und Anwälten,
f) Ausbildungen, berufliche Qualifikationen und aktuelle berufliche Tätigkeit.