154.120
CH-BS
§ 1 Reglement über das Dolmetscherwesen an den Gerichten - Geltungsbereich
Allgemeines
§ 1 Reglement über das Dolmetscherwesen an den Gerichten · Geltungsbereich
1. Dieses Reglement gilt für sämtliche Aufträge zur mündlichen und schriftlichen Übersetzung (im Folgenden: Dolmetschen), die von den Gerichten des Kantons Basel-Stadt erteilt werden.
2. Es gilt auch für die Mitarbeitenden von juristischen Personen, welche Übersetzungsaufträge wahrnehmen.