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154.120 CH-BS

§ 1 Reglement über das Dolmetscherwesen an den Gerichten - Geltungsbereich

Allgemeines
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§ 1 Reglement über das Dolmetscherwesen an den Gerichten · Geltungsbereich

1. Dieses Reglement gilt für sämtliche Aufträge zur mündlichen und schriftlichen Übersetzung (im Folgenden: Dolmetschen), die von den Gerichten des Kantons Basel-Stadt erteilt werden.

2. Es gilt auch für die Mitarbeitenden von juristischen Personen, welche Übersetzungsaufträge wahrnehmen.

Geltungsbereich § 2 Reglement über das Dolmetscherwesen an den Gerichten →

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