154.118
CH-BS
§ 5 Reglement zur Aufbewahrung und Archivierung von Unterlagen der Gerichte Basel-Stadt (Archivierungsreglement) - Art der Aufbewahrung
Aufbewahrung
§ 5 Archivierungsreglement · Art der Aufbewahrung
1. Unterlagen werden unter Berücksichtigung von § 8 in der Form aufbewahrt, in der sie erstellt werden. Unterlagen, die ausschliesslich elektronisch generiert werden, können rein elektronisch aufbewahrt werden.