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154.118 CH-BS

§ 3 Reglement zur Aufbewahrung und Archivierung von Unterlagen der Gerichte Basel-Stadt (Archivierungsreglement) - Verantwortliche Person

Aufbewahrung
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§ 3 Archivierungsreglement · Verantwortliche Person

1. Jedes Gericht bestimmt eine oder mehrere Personen, welche für die geordnete Verwaltung und Aufbewahrung der Unterlagen verantwortlich sind.

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