154.118
CH-BS
§ 3 Reglement zur Aufbewahrung und Archivierung von Unterlagen der Gerichte Basel-Stadt (Archivierungsreglement) - Verantwortliche Person
Aufbewahrung
§ 3 Archivierungsreglement · Verantwortliche Person
1. Jedes Gericht bestimmt eine oder mehrere Personen, welche für die geordnete Verwaltung und Aufbewahrung der Unterlagen verantwortlich sind.