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154.118 CH-BS

§ 2 Reglement zur Aufbewahrung und Archivierung von Unterlagen der Gerichte Basel-Stadt (Archivierungsreglement) - Begriffe

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Archivierungsreglement · Begriffe

1. Für die Definition der verwendeten Begriffe wird auf § 3 des Archivgesetzes sowie auf §§ 10-12 der Verordnung über die Registraturen und das Archivieren (Registratur- und Archivierungsverordnung) vom 13. Oktober 1998 verwiesen.

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