154.118
CH-BS
§ 1 Reglement zur Aufbewahrung und Archivierung von Unterlagen der Gerichte Basel-Stadt (Archivierungsreglement) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Archivierungsreglement · Geltungsbereich
1. Dieses Reglement regelt die Aufbewahrung der Unterlagen der baselstädtischen Gerichte, des Gerichtsrats, der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte und der Anwaltsprüfungskommission sowie deren Aufbewahrungsdauer, die Ablieferung an das Staatsarchiv und deren Vernichtung.
2. Für laufende Verfahren bleibt das Prozessrecht vorbehalten.
3. Das Betreibungs- und Konkursamt und das Erbschaftsamt erlassen eigene Aufbewahrungs- und Archivierungsrichtlinien, welche vom Zivilgericht zu genehmigen sind.