154.115
CH-BS
§ 8 Medien- und Informationsreglement der Gerichte - Abgeschlossene Verfahren
Information in hängigen und abgeschlossenen Verfahren
§ 8 Medien- und Informationsreglement der Gerichte · Abgeschlossene Verfahren
1. Die Beurteilung von Gesuchen um Einblick in abgeschlossene Verfahren richtet sich nach dem IDG. Die Gerichte regeln die Zuständigkeiten.