Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154.115 CH-BS

§ 8 Medien- und Informationsreglement der Gerichte - Abgeschlossene Verfahren

Information in hängigen und abgeschlossenen Verfahren
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§ 8 Medien- und Informationsreglement der Gerichte · Abgeschlossene Verfahren

1. Die Beurteilung von Gesuchen um Einblick in abgeschlossene Verfahren richtet sich nach dem IDG. Die Gerichte regeln die Zuständigkeiten.

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