154.115
CH-BS
§ 16 Medien- und Informationsreglement der Gerichte - Beschwerderecht
Akkreditierte Medienschaffende
§ 16 Medien- und Informationsreglement der Gerichte · Beschwerderecht
1. Entscheide der bzw. des Medienbeauftragten betreffend Verweigerung der Akkreditierung sowie Entscheide des Gerichtsrats über Sanktionen unterliegen dem Rekurs an das Verwaltungsgericht.