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154.115 CH-BS

§ 16 Medien- und Informationsreglement der Gerichte - Beschwerderecht

Akkreditierte Medienschaffende
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§ 16 Medien- und Informationsreglement der Gerichte · Beschwerderecht

1. Entscheide der bzw. des Medienbeauftragten betreffend Verweigerung der Akkreditierung sowie Entscheide des Gerichtsrats über Sanktionen unterliegen dem Rekurs an das Verwaltungsgericht.

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