154.112
CH-BS
§ 8 Personalreglement der Gerichte - Zuständigkeit betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
Zuständigkeit
§ 8 Personalreglement der Gerichte · Zuständigkeit betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
1. Die Aufgaben, welche die Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt vom 24. Mai 2005 der dezentralen Personalleiterin bzw. dem dezentralen Personalleiter zuweist, werden von den einzelnen Gerichten wahrgenommen, bei gerichtsübergreifenden Verbesserungsideen vom Gerichtsrat.
2. Die Aufgaben können an einzelne Mitarbeitende delegiert werden, mit Ausnahme der Zuständigkeit zur Ausrichtung von Prämien von Fr. 2'000.- oder mehr nach § 10 Abs. 2 und 3 der Verordnung. Darüber entscheidet das einzelne Gericht bzw. bei gerichtsübergreifenden Verbesserungsideen oder Ausrichtung von Prämien von über Fr. 10'000.- der Gerichtsrat.