154.112
CH-BS
§ 7 Personalreglement der Gerichte - Zuständigkeit bei vorzeitiger Pensionierung von Mitarbeitenden
Zuständigkeit
§ 7 Personalreglement der Gerichte · Zuständigkeit bei vorzeitiger Pensionierung von Mitarbeitenden
1. Über die vorzeitige Pensionierung von Mitarbeitenden der Gerichte und Ämter auf Veranlassung des Arbeitgebers oder im gegenseitigen Einvernehmen nach § 6 Abs. 1 der Verordnung betreffend vorzeitige Pensionierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Basel-Stadt vom 15. August 2006 entscheidet in jedem Fall der Gerichtsrat.