154.110
CH-BS
§ 8 Organisations- und Verfahrensreglement des Gerichtsrats - Zuständigkeit
Gerichtsverwaltung
§ 8 Organisations- und Verfahrensreglement des Gerichtsrats · Zuständigkeit
1. Der Gerichtsrat entscheidet im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten über die gerichtsübergreifenden Belange der Justizverwaltung.
2. Die Gerichtsverwaltung ist Sache der einzelnen Gerichte, soweit sie nicht dem Gerichtsrat obliegt.