Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154.110 CH-BS

§ 8 Organisations- und Verfahrensreglement des Gerichtsrats - Zuständigkeit

Gerichtsverwaltung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Organisations- und Verfahrensreglement des Gerichtsrats · Zuständigkeit

1. Der Gerichtsrat entscheidet im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten über die gerichtsübergreifenden Belange der Justizverwaltung.

2. Die Gerichtsverwaltung ist Sache der einzelnen Gerichte, soweit sie nicht dem Gerichtsrat obliegt.

← § 7 Organisations- und Verfahrensreglement des Gerichtsrats Zusammensetzung § 9 Organisations- und Verfahrensreglement des Gerichtsrats →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →